Infos für Trödler

Die allgemeinen Informationen auf dieser Seite gelten für alle Trödler.

Wenn Sie zusätzlich den Verkauf von Lebensmitteln (Kaffee, Kuchen, kleiner Imbiss, Getränke) anbieten möchten, gilt für Sie zusätzlich die Lebensmittelverordnung

Regeln / Allgemeine Informationen

Die Standgebühr und mögliche weitere Erlöse durch zusätzliche Spenden werden für einen gemeinnützigen Zweck gespendet. Die bisherige Verwendung der Spendeneinnahmen der vergangenen Garagentrödel findet Ihr hier.

Eine Teilnahme gewerblicher Verkäufer ist generell ausgeschlossen.

Bei den von den Teilnehmern angebotenen Waren handelt es sich um Gebrauchtgegenstände oder um Gegenstände aus dem Bereich Hobby- und Kunsthandwerks.

Genutzt werden, darf ausschließlich das private Grundstück (Garage, Einfahrt, Hof, Wiese).
Wenn es sich bei Mehrfamilienhäusern um Gemeinschaftseigentum handelt, ist dies bitte selbständig mit der Hausverwaltung zu klären.

Öffentliche Gehwege, Parkplätze, Straße sowie Zugänge zu Stromkästen, Feuerwehreinfahrten usw. dürfen in KEINEM FALL mit genutzt werden. Mögliche Prüfungen durch das Ordnungsamt am Trödeltag können erfolgen. Die daraus entstehenden Probleme sind alleinig durch den Haus bzw. Wohnungseigentümer zu verantworten und zu klären.

Am Trödeltag selbst ist vom Teilnehmer darauf zu achten, dass Kunden und interessierte Bürger die Straßen und Gehwegen nicht übermäßig blockieren und Rettungswege immer zugänglich sind. Falls sich mit Ihnen noch weitere Personen auf Ihrem Grundstück beteiligen, gelten diese Regeln auch für diese und sind ihnen, von Ihnen mitzuteilen.

Mit Ihrer Anmeldung bestätigen Sie diese Regeln.

Es fallen uns für den Druck von Plakaten und Flyern Kosten an. Daher erheben wir JE VERKÄUFER vorab eine “Standgebühr” in Höhe von 5,00 €. Gern kann natürlich auch mehr gezahlt werden. Mehr Infos finden Sie unter Standgebühr.

Die Durchführung des Sindorfer Garagentrödel findet unabhängig vom Wetter statt. Bei einer Nichtteilnahme erfolgt keine Rückerstattung der “Standgebühr”.

Gern können Sie in Eigenregie Luftballons oder ähnliche Erkennungsmerkmale am Tag des Trödels an der Straße anbringen, damit Sie als Verkäufer gesehen werden. Zudem ist eine Wegmarkierung in Ihre Richtung z.B. durch Kreide möglich. Die Erkennungsmerkmale sind am Ende des Trödeltages von ihnen ordnungsgemäß wieder zu entfernen.

Sie haben weitere Fragen oder Anmerkungen? Schicken Sie uns gern eine E-Mail.

Herzlichst
Ihr Team Sindorf trödelt.